Unser Leitbild

Die HBW Haus für Menschen mit Behinderung Wiehl GmbH wurde im Jahre 1975 mit der Aufgabe und dem Zweck der „Errichtung, Unterhaltung und dem Betrieb eines Wohnheimes für Behinderte“ gegründet.
Die Leistungen der HBW GmbH haben sich weiterentwickelt. Zurzeit gehören hierzu:
- die Unterhaltung und der Betrieb von besonderen Wohneinrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung
- die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung im Rahmen des ambulant betetreuten Wohnens
- der Betrieb von Koordinations- und Beratungsstellen für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Angehörige
- die Schaffung von familienunterstützenden Hilfestellungen und Freizeitangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Angehörige
Alle Maßnahmen dienen einer wirksamen Eingliederung im Sinne des Sozialgesetzbuches SGB XII.
Aufgabe der HBW GmbH ist es, die Menschen mit Beeinträchtigung im Sinne des Bundesteilhabegesetzes in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den Menschen mit Beeinträchtigung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es soll ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen Tätigkeit ermöglicht werden. Ziel ist, eine weitestgehende Unabhängigkeit von Pflege zu erreichen.
Oberstes Gebot bei der Arbeit mit den Menschen mit Beeinträchtigung ist die Orientierung an dem Recht auf ein autonomes und selbstbestimmtes Leben. Die Umsetzung dieser Aufgaben zeichnet sich durch eine professionelle, sensible und respektvolle Haltung des Betreuungspersonals gegenüber den Menschen mit Beeinträchtigung aus.
Das Leben der und die Arbeit mit den Menschen mit Beeinträchtigung in den Wohnbereichen der HBW GmbH basiert auf Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Demzufolge ist ihnen das Recht auf Freiheit, Persönlichkeit, Gleichbehandlung, Bildung, Religions- und Meinungsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie, Beruf, Eigentum, Postgeheimnis, Hausrecht, körperliche Unversehrtheit, eigene Form der Sexualität, Abwehr von unrechtmäßigen Eingriffen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zuzusichern. Gleichermaßen gilt das Benachteiligungsverbot des Artikels 3 Abs. 3, Satz 2 GG.
Die HBW GmbH ist an keine kirchliche oder sonstige weltanschauliche Ausrichtung gebunden. Jedem Bewohnenden/Klienten wird die Ausübung seiner Religion zugesichert. Die Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaften wird aktiv gefördert.
Die HBW GmbH kooperiert mit Hospizdiensten, um gemeinsam schwerstkranke und sterbende Menschen in den Wohneinrichtungen und Wohnbereichen mit besonderer Fürsorge und Kompetenz zu begleiten.
Durch die gewissenhafte Einhaltung bestehender Gesetze und Vereinbarungen (z .B. StGB, SGB IX und XII, WTG, BDSG, geltende Arbeitsschutzgesetze) schaffen wir ein Klima des Vertrauens für unsere Bewohnenden, Klient*innen, Mitarbeitenden und Kooperationspartner.
Die HBW GmbH ist verpflichtet, sich auf der Basis der gesetzlichen Anforderungen und aus eigenem Anspruch heraus einer permanenten wirtschaftlichen und qualitativen Kontrolle zu unterziehen, um die Lebensqualität der Menschen zu erhalten. Dadurch werden für das Personal sozial- und leistungsgerechte Arbeitsplätze gesichert. Darüber hinaus ist die HBW GmbH bestrebt, die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit der Mitarbeiterschaft erhalten bleibt.
Letztendlich sieht es die HBW GmbH als ihre Aufgabe an, entsprechend dem qualitativen und quantitativen Bedarf an Wohnplätzen weitere und ggf. auch neue Formen von Betreuungsplätzen zu schaffen.