UNSER LEITBILD

 

 

 

Aufgabe der HBW GmbH ist es, die Menschen mit Beeinträchtigung im Sinne des Teilhaberechts nach dem SGB IX in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Ihnen soll die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen Tätigkeit ermöglicht werden. 

Ziel ist es, eine weitestgehende Unabhängigkeit von Pflege und Betreuung zu erreichen. 

Oberstes Gebot bei der Arbeit mit den Menschen mit Beeinträchtigung ist die Orientierung an dem Recht nach einem autonomen und selbstbestimmten Leben. 

Die Umsetzung dieser Aufgaben zeichnet sich durch eine professionelle, sensible und respektvolle Haltung des Betreuungspersonals gegenüber den Menschen mit Beeinträchtigung aus. 

Das Leben der und die Arbeit mit den Menschen mit Beeinträchtigung in den Wohnbereichen der HBW GmbH basiert auf der Grundlage von Artikel 1 des Grundgesetzes, nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist. Demzufolge ist ihnen das Recht auf Freiheit, Persönlichkeit, Gleichbehandlung, Bildung, Religions- und Meinungsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie, Beruf, Eigentum, Postgeheimnis, Hausrecht, körperliche Unversehrtheit, eigene Form der Sexualität, Abwehr von unrechtmäßigen Eingriffen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zuzusichern. Gleichermaßen gilt das Benachteiligungsverbot des Artikel 3 Abs. 3, Satz 2 GG. 

Die HBW GmbH ist an keine kirchliche oder sonstige weltanschauliche Ausrichtung gebunden. Allen Bewohner*innen wird die Ausübung einer Religion zugesichert. Die Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaften wird aktiv gefördert. 

Die HBW GmbH kooperiert mit Hospizdiensten, um gemeinsam schwerstkranke und sterbende Menschen in den Wohneinrichtungen und Wohnbereichen mit besonderer Fürsorge und Kompetenz zu begleiten.

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